Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Voges Buchhaltung

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Voges Buchhaltung, Inh. Astrid Voges, Tiefe Straße 90, 38835 Osterwieck – Berßel und ihren Kunden.

Die Leistungen umfassen ausschließlich Tätigkeiten gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG:

  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Lohnkontenführung
  • Laufende Auswertungen
  • Vorbereitung für Steuerberater

Keine Steuerberatung: Steuerliche Beratung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erfolgen ausschließlich durch Steuerberater.

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung, E-Mail oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen.

Die Auftragnehmerin kann Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Vertrag oder Leistungsbeschreibung.

Der Kunde stellt alle erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht bereit.

Leistungen können durch qualifizierte Dritte erbracht werden.

Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller übergebenen Unterlagen.

Die Auftragnehmerin haftet nicht für Fehler aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben.

Die Vergütung richtet sich nach Stundensatz, Pauschale oder Monatsbetrag.

Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren und Verzugszinsen berechnet werden.

Die Auftragnehmerin haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

Keine Haftung für steuerliche Nachteile, da keine Steuerberatung erfolgt.

Alle Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.

Eine Weitergabe erfolgt nur mit Zustimmung oder wenn zur Vertragserfüllung erforderlich.

Bei Verarbeitung personenbezogener Daten wird ein AV-Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

Der Vertrag läuft unbefristet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsende.

Alle Unterlagen bleiben Eigentum des Kunden.

Nach Vertragsende werden Unterlagen auf Wunsch herausgegeben.

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand – soweit zulässig – ist Osterwieck.

Unwirksame Klauseln berühren die Wirksamkeit des Vertrags nicht.